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Pyrrolizidinalkaloide (PA) im Tee???

Pyrrolizidinalkaloide (PA) im Tee???

 

Als aller Erstes: was um Himmels willen sind Pyrrolizidinalkaloide??

Das sind sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, die von einer großen Anzahl von Pflanzenarten, Pflanzenarten weltweit, zum Schutz vor Fressfeinden gebildet werden.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung, kurz BfR, hat 221 handelsübliche Tees und Kräutertees unter die Lupe genommen und dabei festgestellt, dass in einigen Tees wie:

Babyfencheltee, Fencheltee, Kamillentee, Kräutertee, Pfefferminztee, Brennnesseltee, Melissentee PA enthalten war.

Auch der Grüntee. Schwarztee und der Rotbusch-Tee hatte PA vorzuweisen.

Aber nicht nur im Tee, sondern grob geschätzt in 6.000 Pflanzenarten auf der ganzen Welt ist Pyrrolizidinalkaloide (PA) enthalten, sogar im Honig, in Pollenprodukten, Salat, Getreide und Blattgemüse.

Das BfR schreibt sogar: Es gibt Anhaltspunkte für tatsächlich aufgetretene akute Vergiftungen.

Uns würde mal interessieren wie das analysiert wurde, denn es gibt doch noch gar keine konkrete Analysemethode.

Wie konnte es denn dann getestet werden wieviele gefährliche Substanzen im Tee sind?

Proben stammten von Rossmann, dm, Eiles, Teekanne, A&P, Kaufland, Netto, Norma, GEPA The Fair Trade Company, Meßmer, Penny,  um nur einige zu nennen.

Die gesamte Liste können sie hier einsehen.

Gernerell kann man sagen, Abwechslung und Vielfalt auf dem Speise und Getränkeplan ist immer ein großer Vorteil.

Es ist natürlich auch schwierig bei kleinen Preisen das Gleiche zu erwarten wie bei hochpreisigen Lebensmitteln, was natürlich nicht heissen soll, dass nur teuer gut ist.

Aber es ist wie beim Fleisch – ein Kilo Fleisch für wenig Geld, wen wundert es da, wenn vieles zu kurz kommt.

Geiz ist eben nicht immer geil!

Bei Tee ist es aber auch so, dass jede Ernte anders ausfällt, wie beim Wein, sind viele Faktoren für den Geschmack zuständig.

Tee wird laufend und ständig kontrolliert, wenn wir alleine die Beurteilungen hier bei uns hinter uns haben, ist schon einiges passiert, das der Tee überhaupt das Land verlassen darf – und dann auch wieder bei der Einfuhr.

Tee verkaufen, also  – Ein- und Ausfuhr ist nicht so einfach und lapidar wie vielleicht viele denken. Es gibt strenge Kontrollen!

Fakt ist, es gibt noch nicht mal Grenzwerte für Pyrrolizidinalkaloiden in Lebensmitteln und diese Studie wird eh als „nicht repräsentativ“ bezeichnet – was ist sie dann – eine Vorwarnung? Kann man die Ergebnisse dann überhaupt verallgemeinern?

Gute Frage!

„Ob sich die gesundheitsgefährdenden Stoffe in den Teepflanzen oder in daneben wachsendem Unkraut befinden, wissen wir derzeit nicht genau“, sagt Alfonso Lampen, Leiter der Abteilung Lebensmittelsicherheit beim BfR.

Quelle: http://www.taz.de/!120061/

Aber auf alle Fälle ist eines passiert – der Teetrinker ist verunsichert!

Man kann aber mit ruhigem Gewissen sagen, dass das Trinken von Tee und Kräutertee in üblichen Mengen bedenkenlos ist.

Warten wir also lieber auf repräsentative Statistiken und Untersuchungen.

Aber seien Sie versichert – der Teehändler muss schon jetzt Chargennummern vorweisen können, wird regelmäßig vom Gesundheitsamt kontrolliert und muss strenge Richtlinien nach dem Lebensmittelgesetz einhalten.

Auf jedem Etikett müssen die Inhaltsstoffe angegeben sein (in absteigender Reihenfolge der Menge), natürlich darf das Mindeshaltbarkeitsdatum (mhD) nicht fehlen, der Abfüller es muss Kräutermischung, Früchtemischung etc drauf stehen, weil das ja nun mal kein Früchtetee ist- wie das der kleine Teelädchen noch handhaben sollen ist mir ein Rätsel!

Was passiert denn wenn die Charge in der Teedose zu Ende geht, und der neue Tee nachgefüllt wird… Fragen über Fragen… wir finden – Kontrolle muss sein, aber wie alles im Leben kann man auch übertreiben!

Aufklärung ist gut – Panikmache ist schlecht!

Schon Paracelsus‎ sagte: Die Dosis macht das Gift.

Nachtrag – Quelle www.bfr.bund.de

„Aufgrund der ungleichmäßigen Verteilung PA-haltiger Wildkräuter ist eine adäquate reprä-
sentative Probenahme von Tees und Kräutertees von besonderer Bedeutung für die Aussa-
gekraft der Analysenergebnisse. Bisher gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für die Proben-
ahme zur Bestimmung von PA in Lebensmitteln. Daher empfehlen sowohl die Europäische
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als auch das BfR, behelfsweise auf die Kriterien
der Verordnung (EG) Nr. 401/2006 der Komm
ission zur Festlegung der Probenahmeverfah-
ren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle des Mykotoxingehaltes von Lebensmit-
teln zurückzugreifen.“

 

 

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2 Kommentare

  1. wenn das BfR eine Liste veröffentlicht, muss es auch eine Analysenmethode geben. Wohl ein kleiner Denkfehler seitens des Authors 🙂

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